Zusatz-Qualifikationen
Akupunktur
Zusatzbezeichnungen der Ärztekammer Nordrhein.
Die Zusatz-Weiterbildung Akupunktur umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die therapeutische Beeinflussung von Körperfunktionen über definierte Punkte und Areale der Körperoberfläche durch Akupunkturtechniken, für die eine Wirksamkeit nachgewiesen ist.
Weiterbildungsziel
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in der Akupunktur nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte, sowie des Weiterbildungskurses
Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist die Facharztanerkennung.
Weiterbildungsinhalte zum Erwerb der Zusatzbezeichnung.
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in- den neurophysiologischen und humoralen Grundlagen und klinischen Forschungsergebnissen zur Akupunktur- der Systematik und Topographie der Leitbahnen und ausgewählter Akupunktur-Punkte einschließlich Extra- und Triggerpunkte sowie Punkte außerhalb der Leitbahnen- der Indikationsstellung und Einbindung der Akupunktur in Behandlungskonzepte- der Punktauswahl und -lokalisation unter akupunkturspezifischen differentialdiagnostischen Gesichtspunkten- Stichtechniken und Stimulationsverfahren- der Durchführung der Akupunktur einschließlich der Mikrosystemakupunktur,z. B. im Rahmen der Schmerztherapie- der Teilnahme an Fallseminaren einschließlich Vertiefung und Ergänzung der Theorie und Praxis der Akupunktur anhand eigener Fallvorstellungen.